Familienrecht
Eine Trennung/ Scheidung ist immer mit sehr großen Emotionen und Veränderungen im persönlichen Bereich verbunden.
Daher bemühen wir uns im Interesse der Mandanten immer um eine sachliche und zügige Lösung.
Damit eine Trennung / Scheidung einfacher wird sollte bereits vor der Hochzeit überlegt werden, ob nicht der Abschluss eines Ehevertrages sinnvoll wäre. Denn was früh im Einvernehmen geregelt wurde, wird am Schluss nicht streitig.
Dieser Punkt ist Insbesondere zu bedenken, wenn seitens eines Ehepartners Firmenbeteiligungen bestehen oder solche zukünftig geplant sind.
Auch bei sehr großen Vermögensunterschieden kann ein Ehevertrag sinnvoll sein.
Mögliche Regelungen können sein:
- Gütertrennung oder Modifizierte Gütertrennung
- Regelungen zum Zugewinn wie z.B. in der Regel bei Unternehmern ein modifizierter Zugewinn der die Firma zu deren Schutz vom Zugewinn ausschließt.
- Auch Regelungen zum Versorgungsausgleich können Sinnvoll sein, wobei auch steuerliche Aspekte eine Rolle spielen.
Trennung
Ist es zur Trennung gekommen, ist unabhängig davon ob noch Einvernehmlichkeit besteht oder bereits alles streitig ist, eine rechtzeitige Beratung angezeigt.
Vor allem wenn Kinder im Spiel sind, ist es notwendig schnell die notwendigen Dinge des weiteren Umgangs miteinander und die wirtschaftlichen Verhältnisse neu zu sortieren.
Die hierzu festzulegenden Regelungen finden dann regelmäßig in einer Trennungsfolgenvereinbarung Ihren Niederschlag.
Unterhalt
Bezüglich der zu klärenden Unterhaltsansprüche spielen die Unterhaltsarten
Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters und Krankheit oder Gebrechen und der
Aufstockungsunterhalt eine Rolle
Der Kindesunterhalt bestimmt sich regelmäßig nach der Düsseldorfer Tabelle (Link zur Düsseldorfer Tabelle)
Grundsätzlich besteht bei Kindesunterhalt ein Titulierungsanspruch.
Dies gilt auch wenn die Unterhaltszahlungen pünktlich und in korrekter Höhe erfolgen.
Weiterhin beachtlich sind die konkreten Lebensumstände aus denen sich z.B. ein Sonderbedarf ergeben kann.
Hausratteilung
Auch mit der Hausratteilung gehen in der Regel einige Emotionen einher, denn es geht um Dinge die gemeinsam angeschafft worden sind und die das vorher gemeinsame Leben begleitet haben.
Es geht also um teilweise sehr persönliche Gegenstände an denen Erinnerungen hängen und deren wirtschaftlicher Wert jetzt zu bestimmen ist.
Die Klärung dieses Punktes wird daher gern nach hinten verschoben und wird dann oft am Ende eines Scheidungsverfahrens zu einer endlos erscheinenden Auseinandersetzung.
Die Immobilie bei Trennung und Scheidung
Eine große Rolle spielt auch die Eheliche Immobilie. Bei einer Trennung / Scheidung kommt es im Zuge des Zugewinnausgleichs regelmäßig zur Übertragung von Miteigentumsanteil oder den Verkauf der Immobilie.
Dabei spielen neben Bewertungsproblemen dem Zeitpunkt für eine Veräußerung die in diesem Zusammenhang häufig anfallenden Vorfälligkeitszinsen eine Rolle. Um hier Vermögensverluste zu vermeiden ist eine frühzeitige Ermittlung der Verhältnisse und eine umfassende Beratung angezeigt.
Kinder bei Trennung Und Scheidung
Bei Kindern sorgt im Fall einer Trennung / Scheidung das Umgangsrecht für hochkochende Emotionen.
Auch das Sorgerecht das in der Regel bei beiden Eltern gemeinsame liegt ist unter Umständen den neuen Gegebenheiten anzupassen.
Bestandteile des Sorgerechts sind die Vermögenssorge, die Personensorge und das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Auflösung Ehegatteninnengesellschaft
Wurde eine gemeinsame Immobilie erworben, eine Firma gegründet oder anders gemeinsam planvoll Vermögen gebildet kommt auch eine gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzung dieser so genannten Ehegatteninnengesellschaft in Betracht.
Hierbei kommt es besonders auf die genau Prüfung der bestehenden Umstände an.
Zugewinnausgleich
Für etwaige Regelungen des Zugewinnausgleichs ist zunächst die Feststellung des Anfangs- und Endvermögen zu den jeweiligen Stichtagen notwendig.
Dabei bereitet regelmäßig die Bestimmung des Anfangsvermögens, schon allein auf Grund des Zeitfaktors die größeren Probleme.
Hier ist es von Vorteil, wenn bereits zu Beginn der Ehe in einem Ehevertrag die relevanten Werte einvernehmlich bestimmt und festgehalten sind.
Insbesondere bei Immobilien sowie Firmen und Firmenbeteiligungen ist dies anzuraten da Rückwirkende Bewertungen ein erhebliches Streitpotential beinhalten und zusätzlich zum eigentlichen Scheidungsverfahren nicht unerhebliche Kosten verursachen.
Scheidung
Die Einreichung des Scheidungsantrages ist erst kurz vor Ablauf des Trennungsjahres möglich.
Da erst dann die Voraussetzungen für das Scheidungsverfahren vorliegen.
Oft wird aber auch nach einer Trennung die rechtmäßige Scheidung über Jahre hinausgezögert. Abgesehen davon, dass hier regelmäßig steuerrechtliche Belange übersehen werden, führt dies unter umständen zu unangemessenen Ergebnissen beim Versorgungsausgleich. Beides sollte nach entsprechender rechtlicher Beratung eingehend bedacht werden.
Versorgungsausgleich
Hierbei erfolgt die Klärung der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften, die dann auf den jeweils anderen übertragen werden
Auch hierzu können in einem Ehevertrag frühzeitig Regelungen getroffen werden.
Aber auch noch während des Scheidungsverfahrens ist bei Vorliegen entsprechender Gründe und Voraussetzungen ein teilweiser oder vollständiger Ausschluss möglich.